Die Podologie befasst sich mit der nicht-ärztlichen Heilkunde am Fuß und ergibt sich aus den Gebieten der Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie, Chirurgie und Orthopädie. Durch präventive, rehabilitative und auch therapeutische Behandlungen soll der gegebene Zustand am Fuß verbessert, mindestens aber gehalten werden.
Im Gegensatz zur kosmetischen Fußpflege, die ihren Schwerpunkt auf pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß hat, beschäftigt sich die Podologie mit der medizinisch indizierten Fußbehandlung.
Aufgrunddessen sind Podologen nach dem Podologengesetz als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf anerkannt und müssen dementsprechend zugelassen sein.
Die Praxis ist gemäß § 124 Absatz 1 SGB V als podologische Praxis zugelassen. Versicherte der meisten Krankenkassen können somit auf Rezept behandelt werden. Beispielhaft seien folgende Krankenkassen genannt:
- BARMER-GEK
- Deutsche Angestellten Krankenkasse (Ersatzkasse)
- Techniker Krankenkasse (TK)
- KKH - Allianz (Ersatzkasse)
- Knappschaft